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Ich habe ein Bewerbungsgespräch. Muss ich sagen, dass ich schwanger bin? | Darf der Arbeitgeber mich nach einer Schwangerschaft fragen? Und darf ich sie verschweigen? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Mayer steht Rede und Antwort im Video. Hast du noch Fragen? Muss ich im Bewerbungsgespräch sagen, dass ich schwanger bin? Du fragst dich, ob du im Bewerbungsgespräch erzählen musst, dass du schwanger bist? ELTERN-Fachanwalt für Arbeitsrecht Mathias Mayer erklärt dir im Video, wie die rechtliche Lage dazu aussieht und ob du in dieser Situation auch lügen darfst: 1. Muss ich im Bewerbungsgespräch sagen, dasss ich schwanger bin? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat auf diese Frage eine klare Antwort: nein! Im Bewerbungsgespräch musst du nicht offenbaren, dass du schwanger bist. Übrigens darf der Arbeitgeber dich auch nicht danach fragen, selbst wenn die ausgeschrieben Tätigkeit für dich und dein Baby gesundheitsgefährdend wäre. 2. Was kann ich tun, wenn er mich nach einer Schwangerschaft fragt? Fragt dich der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch trotzdem, ob du schwanger bist, hast du in diesem Fall das Recht darauf zu lügen. Du musst deine Schwangerschaft nicht offenbaren. 3. Warum darf er mich nicht fragen? Da er diese Frage einem Mann nicht stellen würde, ist die Frage nach einer Schwangerschaft in dieser Situation rechtlich gesehen diskriminierend. Denn die Praxis zeigt auch: Wenn die Frage wahrheitsgemäß beantwortet wird, bekommt die Frau den Job meist nicht. Du möchtest mehr über das Mutterschutzgesetz wissen? Dann klick hier mal rein: https://bit.ly/2UyMFj1 Folgt ELTERN auch gerne hier: ► Facebook: https://www.facebook.com/eltern.de ► Instagram: https://bit.ly/2Qon4az ► Pinterest: https://bit.ly/2lhEo3n ► Youtube: https://bit.ly/2FrDH2j ► Webseite: https://www.eltern.de

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