Mehrmalige Anklage für dieselbe Tat ist verfassungswidrig
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Im Oktober 2023 hat das Bundesverfassungsgericht eine Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren für nichtig erklärt. Die Richter in Karlsruhe bestätigten, dass freigesprochene Verdächtige wegen neuer Beweise nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können. Betroffene müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden. Das Prinzip, niemanden zweimal wegen derselben Sache vor Gericht zu stellen, findet sich auch in der Bibel. Auf diese...
