Gerichtsurteil: Rundfunkbeitrag kann verfassungswidrig sein, wenn das Programm des ÖRR keine Ausgewogenheit bietet

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) muss ein ausgewogenes und vielfältiges Programm bieten – sonst kann der Rundfunkbeitrag unter bestimmten Umständen verfassungswidrig sein. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in einem interessanten Urteil festgestellt. Von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein ausreichend ausgewogenes und vielfältiges Gesamtprogramm bietet,Weiterlesen

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