DDR-Urteil gegen Hans Globke: Wie der bundesdeutsche Rundfunk berichtete | 23.7.1963
Archivradio – Geschichte im Original - Un pódcast de SWR
Das Oberste Gericht der DDR verurteilt den Chef des Kanzleramts Hans Globke in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus. Wie die westdeutsche Presse damit umging, zeigt sich anhand von zwei Rundfunkbeiträgen. Zunächst eine halbstündige Sendung des Deutschlandfunks, in der auch der spätere Kanzlerkandidat der Union, Rainer Barzel, zu Wort kommt. Im Anschluss daran ein kurzer Kommentar des Südwestfunks Baden-Baden.