Erstes Zuwanderungsgesetz in Deutschland | 9.7.2004

Archivradio – Geschichte im Original - Un pódcast de SWR

Deutschland sei kein Einwanderungsland – das war das Mantra der Bundesregierung Kohl bis 1998. Es war einfach nicht vorgesehen, dass Menschen – abgesehen von humanitären Gründen – dauerhaft nach Deutschland zogen. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder sieht das anders. Und die Wirtschaft macht auch Druck, ihr fehlen schon damals qualifizierte Fachkräfte. Im Jahr 2000 kündigt Kanzler Schröder erstmals an, qualifizierten IT-Fachkräften einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewähren. Bald darauf beschließt die Bundesregierung das erste echte Zuwanderungsgesetz – ein Gesetz, das sich eben auch am Arbeitsmarkt orientiert. Doch das scheitert zunächst am Hickhack im Bundesrat. Am Ende geht Gerhard Schröder auf die Opposition zu. Nach jahrelangen Verhandlungen verabschiedet zunächst der Bundestag und am 9. Juli 2004 auch der Bundesrat das Zuwanderungsgesetz, das auch von Union und FDP mitgetragen wird. Dass der Kompromiss zustande kam, war auch der CDU-Politikerin Rita Süssmuth zu verdanken. Sie leitete damals den Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration. Dessen Berichte haben damals geholfen, die Debatte zu versachlichen. Als das Gesetz verabschiedet wird, äußert sie sich dazu im SWR.

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