18.8.1932: Das Baden in anstößiger Badekleidung ist verboten

SWR Kultur Zeitwort - Un pódcast de SWR

Selbstgenähte Badeanzüge verhüllen den Körper – aber nicht im nassen Zustand. Mit Hilfe der Badepolizeiverordnung und ergänzendem „Zwickelerlass“ sollte Bademode anständiger werden

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