4.5.1998: Das Kranzgeld (§1300) wird abgeschafft
SWR Kultur Zeitwort - Un pódcast de SWR

§1300 BGB: "Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen."
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§1300 BGB: "Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie eine billige Entschädigung in Geld verlangen."