9.8.1960: Das Jugendarbeitsschutzgesetz tritt in Kraft
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In Deutschland hingegen hat die Regulierung der Arbeit von Kindern und besonders Jugendlichen eine lange Tradition, die bis in die Gesetzgebung Preußens zurück reicht. Für die Bundesrepublik wurden diese Fragen mit einem neuen „Jugendarbeitsschutzgesetz“ geregelt.